Praktikum
Die Literatur-Stiftung Brückner-Kühner in Kassel bietet ab sofort eine Praktikumsmöglichkeit zur Unterstützung ihrer Arbeit im Bereich Veranstaltungen und Archiv. Teile der Praktikumstätigkeit werden in der Galerie Kunsttempel verrichtet.
Die Stiftung Brückner-Kühner
in Kassel engagiert sich auf dem Gebiet der zeitgenössischen Literatur und Sprachkultur. Die 1984 von Christine Brückner und Otto Heinrich Kühner gegründete Stiftung hat ihre Geschäftsstelle im Wohnhaus der beiden Schriftsteller, das zudem der Öffentlichkeit als Literaturmuseum zugänglich ist. Gemeinsam mit der Stadt Kassel vergibt die Stiftung jährlich den „Kasseler Literaturpreis für grotesken Humor“ sowie den „Förderpreis Komische Literatur“. Als Literaturzentrum werden von der Stiftung Lesungen, Ausstellungen, Seminare, Kolloquien und Publikationen in den Bereichen Komik und Humor sowie zeitgenössische Literatur und Sprachkunst organisiert.
Tätigkeiten
– Unterstützung
- der Social-Media Aktivitäten
- der Organisation und Durchführung einzelner Veranstaltungen
- der Erstellung von Veranstaltungsunterlagen
- von Versand und Verteilung von Werbematerialien
- durch Aufsicht und Publikumsbetreuung
– Recherchetätigkeiten
– Archiv- bzw. Datenbankpflege
Vorraussetzungen
– Flexibilität, Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft
– Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit
– Selbständige und strukturierte Arbeitsweise
– Interesse an zeitgenössischer Literatur und Kunst
– Medienaffinität
– Wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich Social-Media und Kenntnisse im Umgang mit Content Management-Systemen
Die Praktikumsdauer kann zwischen 4 bis 12 Wochen bzw. auch in Teilzeit über einen längeren Zeitraum und begleitend zum Studium absolviert werden. Eine Bezahlung ist leider nicht möglich.
Hinweise zur Bewerbung
Bitte beachten Sie folgende Punkte, bevor Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen senden:
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen als PDF-Dokument an Julia Blando und Maya Alou <post[at]brueckner-kuehner.de>. Ihre Bewerbung sollte einen Lebenslauf enthalten.
Es handelt sich um ein ein- bis zu dreimonatiges freiwilliges oder verpflichtendes studienbegleitendes oder berufsvorbereitendes Praktikum, für das kein Anspruch auf Mindestlohn besteht. Für das Praktikum kann, wie oben beschrieben, leider keine finanzielle Entschädigung erfolgen.